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GASP Erklärungen

06.02.2006

Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Union zum Beschluss 2006/51/GASP des Rates vom 30. Januar 2006 zur Durchführung des Gemeinsamen Standpunkts 2004/161/GASP zur Verlängerung der restriktiven Maßnahmen gegen Simbabwe


 

Die Beitrittsländer Bulgarien und Rumänien, die Bewerberländer Türkei, Kroatien* und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, die Länder des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenziellen Bewerberländer Albanien, Bosnien und Herzegowina und Serbien und Montenegro und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine und die Republik Moldau erklären, dass sie die Ziele des Beschlusses 2006/51/GASP des Rates vom 30. Januar 2006 zur Durchführung des Gemeinsamen Standpunkts 2004/161/GASP zur Verlängerung der restriktiven Maßnahmen gegen Simbabwe befürworten. Sie werden dafür Sorge tragen, dass ihre Politik mit diesem Beschluss im Einklang steht.

Die Europäische Union nimmt diese Zusicherung mit Genugtuung zur Kenntnis.

* Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.

 

Datum: 07.02.2006