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GASP Erklärungen

06.02.2006

Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Union zum Gemeinsamen Standpunkt 2006/50/GASP des Rates vom 30.Januar 2006 zur Änderung und zeitlichen Verlängerung des Gemeinsamen Standpunktes 2004/133/GASP betreffend restriktive Manahmen gegen Extremisten in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien


 

Die Beitrittsländer Bulgarien und Rumänien, die Bewerberländer Türkei und Kroatien* und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine und die Republik Moldau erklären, dass sie die Ziele des Gemeinsamen Standpunktes 2006/50/GASP des Rates vom 30. Januar zur Änderung und zeitlichen Verlängerung des Gemeinsamen Standpunktes 2004/133/GASP betreffend restriktive Maßnahmen gegen Extremisten in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien mittragen. Sie werden dafür Sorge tragen, dass ihre innerstaatliche Politik mit diesem Gemeinsamen Standpunkt im Einklang steht.

Die Europäische Union nimmt diese Zusicherung mit Genugtuung zur Kenntnis.

* Kroatien nimmt weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.

 

Datum: 08.02.2006