.
Direkt zum Inhalt.
Direkt zum Inhalt.
Tagungskalender 2006
Jänner
.
Februar
.
März
.
April
.
Mai
.
Juni
.
Mai
  Mo Di Mi Do Fr Sa So  
  1
.
2
.
3
.
4
.
5
.
6
.
7
.
 
  8
.
9
.
10
.
11
.
12
.
13
.
14
.
 
  15
.
16
.
17
.
18
.
19
.
20
.
21
.
 
  22
.
23
.
24
.
25
.
26
.
27
.
28
.
 
  29
.
30
.
31
.
.
.
.
.
 
 
.
.
.
.
.
.
.
 
 
.
.
.
.
.
.
.
 
Service
.
.
.
.
.
.
.

GASP Erklärungen

18.04.2006

Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Union zu den Präsidentschaftswahlen in Gemeinsamer Standpunkt 2006/276/GASP des Rates vom 10. April 2006 über restriktive Maßnahmen gegen einzelne belarussische Amtsträger und zur Aufhebung des Gemeinsamen Standpunkts 2004/661/GASP


 

Gemeinsamer Standpunkt 2006/276/GASP des Rates vom 10. April 2006 über restriktive Maßnahmen gegen einzelne belarussische Amtsträger und zur Aufhebung des Gemeinsamen Standpunkts 2004/661/GASP (L. 101/06 von 11 April 2006, p.5)

Die Beitrittsländer Bulgarien und Rumänien, die Bewerberländer Kroatien* und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, die Länder des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenziellen Bewerberländer Albanien, Bosnien und Herzegowina und Serbien und Montenegro und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen schließen sich dieser Erklärung an.

* Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil

Datum: 19.04.2006