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Die Europäische Union (EU) verurteilt den am 21. März unternommenen Putschversuch gegen die Regierung von Gambia auf das Schärfste. Jedwede Bestrebung, die auf den Sturz einer demokratisch gewählten Regierung abzielt, lehnen wir ab. Wir begrüßen, dass die gambische Bevölkerung mit Ruhe und Zurückhaltung reagiert hat.
Wir erkennen das Vorrecht der gambischen Behörden an, die mit dem Putschversuch zusammenhängenden Ereignisse lückenlos aufzuklären, sind jedoch besorgt darüber, dass einige der Inhaftierten über die nach gambischem Recht vorgesehene Frist von 72 Stunden hinaus festgehalten werden, ohne dass Anklage erhoben wurde. Die EU fordert die gambischen Behörden nachdrücklich auf, sich an die vorgeschriebenen Verfahren zu halten und die Menschenrechte der Inhaftierten zu achten, den Ort ihrer Inhaftierung bekannt zu geben und ihre Sicherheit und ihr Wohlbefinden sowie ihren Zugang zu Rechtsbeistand zu gewährleisten.
Die EU stellt mit Besorgnis fest, dass die Zeitung "The Independent" nach der Verhaftung ihres geschäftsführenden Direktors und Herausgebers gezwungen wurde, ihr Erscheinen einzustellen. Wir fordern die gambischen Behörden nachdrücklich auf, die Gründe für diese Maßnahme darzulegen, und erinnern sie daran, dass die Achtung der Pressefreiheit als Teil des Rechts auf freie Meinungsäußerung unabdingbar ist, damit die Bürger ihre demokratischen Rechte uneingeschränkt wahrnehmen können.
Die Beitrittsländer Bulgarien und Rumänien, die Bewerberländer Türkei und Kroatien* und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, die Länder des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenziellen Bewerberländer Albanien, Bosnien und Herzegowina sowie Serbien und Montenegro und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine und die Republik Moldau schließen sich dieser Erklärung an.
* Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.