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Die Gesetzgebung wird vom Nationalrat gemeinsam mit dem Bundesrat ausgeübt. Das Hauptgewicht der Gesetzgebung liegt beim Nationalrat, der Bundesrat hat die Möglichkeit, gegen Gesetzesbeschlüsse des Nationalrates ein aufschiebendes Veto einzulegen.
Der Nationalrat ist ein allgemeiner Vertretungskörper, das bedeutet, dass in ihm alle Staatsbürger ohne Rücksicht auf ihre persönliche Situation vertreten sind. Der Nationalrat hat 183 Mitglieder. Die Mitglieder des Nationalrates sind grundsätzlich bei der Ausübung ihrer Tätigkeit völlig frei und an keine Aufträge gebunden.
Eine volle Gesetzgebungsperiode dauert vier Jahre und beginnt mit der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Nationalrates.
Kompetenzen des Nationalrates:
Die Wahl des Nationalrates ist ein wesentlicher Bestandteil des demokratischen Grundprinzips. In Österreich ist das Wahlrecht:
Das Wahlverfahren kennt seit 1992 eine Stärkung der Persönlichkeitswahl. Die zu vergebenden Mandate werden auf die einzelnen Wahlkreise verteilt. Es bestehen neun Landeswahlkreise und 43 Regionalwahlkreise. Die Mandate werden abhängig vom Ergebnis der letzten Volkszählung nach dem Verhältnis der Bevölkerung in den Wahlkreisen verteilt.
Vom Rat der Europäischen Union können unter Beteiligung Österreichs Rechtsakte gesetzt werden, die für Österreich genauso wie innerstaatliche Gesetze verbindlich sind, die aber nicht vom Nationalrat beschlossen wurden. Wenn eine derartige Initiative von der Europäischen Union verfolgt wird und diese Materie nach den Kompetenzartikeln in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes fallen würde, kann der Nationalrat dem zuständigen Bundesminister gegenüber eine Stellungnahme abgeben, die diesen bei den Verhandlungen und Abstimmungen im Rat der Europäischen Union bindet. Diese Mitwirkung erfolgt durch den Hauptausschuss.
Der Bundesrat ist die zweite Kammer des Parlaments und repräsentiert die Länder. Seine Mitglieder werden von den Landtagen nach jeder Landtagswahl gewählt. Die Mitgliedzahl wird vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung nach dem Ergebnis jeder Volkszählung (zuletzt 2002) festgesetzt. Das größte Bundesland (derzeit Niederösterreich) entsendet 12 Mitglieder, die anderen Bundesländer je nach Einwohnerzahl entsprechend weniger, mindestens aber drei (derzeit Burgenland und Vorarlberg). Derzeit hat der Bundesrat 62 Mitglieder.
Kompetenz:
Nationalrat und Bundesrat bilden gemeinsam die Bundesversammlung.
Kompetenzen der Bundesversammlung:
Die Gesetzgebungsorgane der Länder sind die Landtage. Im Gegensatz zur Bundesgesetzgebung ist die Landesgesetzgebung nach dem Einkammernsystem aufgebaut. Der Landtag ist wie der Nationalrat ein allgemeiner Vertretungskörper.
Bei der Landtagswahl gelten die gleichen Wahlgrundsätze wie bei der Wahl des Nationalrates. Wahlberechtigt sind jene Staatsbürger, die in dem betreffenden Land ihren Hauptwohnsitz haben. Die näheren Bestimmungen über das Wahlalter und eine Wahlpflicht sind in den einzelnen Landtagswahlordnungen geregelt.
Die Gesetzgebungsperiode dauert in Oberösterreich sechs Jahre, in allen anderen Ländern fünf Jahre.
Kompetenzen der Landtage: