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Am 29. Oktober 2004 unterzeichneten die Staats- und Regierungschefs sowie die Außenminister der EU-Mitgliedstaaten in Rom den Vertrag über eine Verfassung für Europa. Um in Kraft zu treten, muss der Verfassungsvertrag in allen Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Nachdem in Frankreich und den Niederlanden der Verfassungsvertrag in Referenden mehrheitlich abgelehnt wurde, ist noch nicht klar, ob und wann das Ratifikationsverfahren positiv abgeschlossen werden kann.

Die goldenen Sterne vor blauem Hintergrund sind auch im Verfassungsvertrag niedergeschrieben und werden wie bisher als offizielle Flagge der EU dienen.
Der Euro, bisher schon offizielle Währung in 12 Mitgliedstaaten der EU, wird auch im Verfassungsvertrag als offizielle Währung genannt.
Die Vertonung der „Ode an die Freude“ aus Ludwig van Beethovens 9. Symphonie, komponiert im Jahr 1823 in Wien, wird im Verfassungsvertrag als offizielle Hymne genannt. Sie ersetzt nicht die nationalen Landeshymnen der Mitgliedstaaten.

Im Verfassungsvertrag wird als Leitmotiv, Grundidee oder als Devise für die EU „In Vielfalt geeint“ formuliert.

Zur Erinnerung an die berühmte Rede des französischen Außenministers Robert Schumans, die er am 9. Mai 1950 hielt, feiert die EU jedes Jahr an diesem Tag den „Europatag“. In dieser historischen Rede präsentierte Schuman in der Öffentlichkeit die Idee eines Vereinten Europas.