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1958 1987 1989 1992 1993 1994 1995
Der EWG-Vertrag begründet eine überstaatliche („supranationale“) Gemeinschaft von Staaten zur Errichtung eines Gemeinsamen Marktes. Der Gemeinsame Markt/Binnenmarkt dient der Erreichung der im EWGV/EGV verankerten Ziele (insbesondere der 4 Grundfreiheiten: freier Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr).
Die Einheitliche Europäische Akte verpflichtet die Gemeinschaft zur Vollendung des Binnenmarktes bis zu einem konkreten Datum, den 31. Dezember 1992. Politische Grundlage für diese Vertragsänderung ist das Weißbuch der Europäischen Kommission (EK) vom 14. Juni 1985. Darin schlägt die EK die Schaffung von Instrumenten zur Verwirklichung des Binnenmarktes vor, insbesondere die Ausweitung von Mehrheitsentscheidungen im Rat. Weiters soll zum Instrument der Rechtsangleichung gleichberechtigt der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung treten.
Zur Einbindung der in die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) drängenden EFTA-Staaten in das Binnenmarktkonzept, startet EG-Kommissionspräsident Jaques Delors mit einer Rede vor dem Europäischen Parlament eine neue Initiative: Auf Grundlage eines „Europäischen Wirtschaftsraumes“ (EWR) soll den EFTA-Ländern eine Teilnahme am Binnenmarkt ermöglicht werden.
Unterzeichnung des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.
Der Binnenmarkt, der die Grundlage für die Wirtschafts- und Währungsunion ist, wird mit 1. Jänner 1993 weitgehend verwirklicht. Die Ziele des Binnenmarktes, die Verwirklichung der oben genannten vier Grundfreiheiten und die Abschaffung von Handelshemmnissen, werden kontinuierlich verfolgt.
Der EWR tritt in Kraft. Die vier Grundfreiheiten werden verwirklicht und auf die EFTA-Staaten Österreich, Schweden, Finnland, Norwegen und Island ausgedehnt. Die Schweiz ist nach einem negativen Volksentscheid nicht – wie ursprünglich beabsichtigt - dem EWR beigetreten. Liechtenstein tritt 1995 dem EWR bei.
Die vier Freiheiten sind:
Die EFTA-Staaten Österreich, Schweden und Finnland treten der EU bei. Die verbleibenden EFTA-Staaten sind: Island, Norwegen, Liechtenstein, Schweiz. Liechtenstein tritt am 1. Mai 1995 dem EWR-Vertrag bei.